Ansprechpartner
Name | Arbeitsbereiche | Telefon | |
---|---|---|---|
Hr. Berendes | Oberstufenkoordination | +49 2841 942813 | |
Fr. Brückner | Beratungslehrerin | +49 2841 94280 | |
Fr. Derpmann | Beratungslehrerin Q2 | +49 2841 94280 | |
Hr. Elfgen | Beratungslehrer Q1 | +49 2841 94280 | |
Hr. Markoc | Beratungslehrer EF | +49 2841 94280 |
Schulinterne Informationen und Downloads
Informationen auf den Seiten des Schulministeriums NRW
- Broschüre zur Planung der Schullaufbahn von der Einführungsphase bis zum Abitur (Bildungsportal NRW)
- Informationen zur Sekundarstufe II (Bildungsportal NRW)
- Termine der zentralen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe (Bildungsportal NRW)
- Fragen und Antworten rund um das Thema Abitur (Bildungsportal NRW)
- Merkblätter zur Sekundarstufe II des Gymnasiums zu den Themen: Berechnung der Gesamtqualifikation, Auslandsaufenthalt, Erwerb der Fachhochschulreife, Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Erwerb des Latinums, Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Nachprüfungen am Ende der Einführungsphase, besondere Lernleistung (Bildungsportal NRW)
Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
das Schulgesetz für das Land NRW verlangt, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nachkommt und Versäumnisse ordnungsgemäß entschuldigt. Die Schule hat die Pflicht, zu überprüfen, dass dies auch wirklich geschieht.
Dieses Entschuldigungsheft soll Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrerinnen und Lehrern die Arbeit erleichtern Schülerinnen und Schüler haben die Verantwortung für ihr Entschuldigungsheft. Bei Verlust des Entschuldigungsheftes muss damit gerechnet werden, dass die Fehlstunden als unentschuldigt gelten können.
Schülerinnen und Schüler müssen selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass sie ihre Fehlstunden mit Hilfe der Formulare im Entschuldigungsheft entschuldigen. Sie führen dieses Heft sorgfältig und halten es in allen Fächern bereit, damit sie jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Entschuldigungspflicht erfüllt haben.
Lehrerinnen und Lehrer entschuldigen die Fehlstunden ebenfalls in diesem Heft mit ihrer Paraphe und dem Datum der Unterschrift, ebenso vermerken sie die Entschuldigung anschließend in ihrer Kursmappe.
Die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer kontrollieren jeweils zum Ende des Quartals, inwieweit die Pflicht zur Entschuldigung erfüllt worden ist, ebenso melden die Fachlehrer den Beratungslehrerinnen und -lehrern zum Ende des Quartals die Fehlstunden der einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Klausurverpflichtungen in der Sek II
Klausurpflichtfacher in der Jgst. 10 (EF):
- Deutsch
- Mathematik
- alle Fremdsprachen
- eine Naturwissenschaft (BI, CH, PH)
- eine Gesellschaftswissenschaft (GE, EK, SW, PA)
Zusätzlich konnen weitere Fächer (außer Sport) beliebig dazu gewählt werden.
In Deutsch, Mathe und den Fremdsprachen werden jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben, in den neu einsetzenden Fächern jeweils eine Klausur. Im 2. Halbjahr sind Umwahlen im Bereich der neu einsetzenden Klausurfächer möglich.
Klausuren in der Qualifikationsphase:
Fächer, die nicht ab der Q1.1 Klausurfächer waren, können in den nachfolgenden Halbjahren nicht mehr schriftlich angewählt werden.